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Die Miet­be­dingun­gen von Fe­ri­e­part­ner Dänemark

Die Miet­be­dingun­gen von Fe­ri­e­part­ner Dänemark

Die al­l­ge­me­i­nen Miet­be­dingun­gen von Fe­ri­e­part­ner.

Al­l­ge­me­i­ne Miet­be­dingun­gen Saison 2024

§ 1. Miet­ver­trag

Der Miet­ver­trag bestätigt das Miet­ver­hält­nis zwischen Mieter und Ei­gentü­mer des Mie­tob­jekts, wobei Fe­ri­e­part­ner Danmark (na­ch­fol­gend FD) nur die Ver­mitt­lung zwischen diesen beiden übernimmt. Das Miet­ver­hält­nis umfasst das im Miet­ver­trag genannte Mie­tob­jekt mit da­zu­ge­höri­gen Aus­stat­tungskri­te­ri­en.

FD ist die Partei, die das Mie­tob­jekt dem Mieter im Namen des Ei­gentü­mers und auf Kosten und Gefahr des Ei­gentü­mers zur Verfügung stellt, und FD hat das aus­schließli­che Recht, die Ver­mie­tung des Mie­tob­jekts zu ver­mit­teln.

Abspra­chen zwischen dem Mieter und FD, die diese Miet­be­dingun­gen ändern oder aufheben, bedürfen der Schrift­form. Solche möglichen Än­der­un­gen bewirken nicht, dass die übrigen Be­stim­mun­gen der Miet­be­dingun­gen – weder teilweise noch vollstän­dig – unwirksam werden.

§ 2. Teil­ne­h­mer / Nutzung

Das Mie­tob­jekt darf nicht von mehr Personen (inklusive Kinder) bewohnt oder benutzt werden als auf In­ter­net­sei­te oder Miet­ver­trag angegeben. Haustiere dürfen nur mit­ge­bra­cht werden, sofern dies aus dem Miet­ver­trag her­vor­geht.

Wird das Mie­tob­jekt nicht im Sinne der Ri­cht­li­ni­en des Ei­gentü­mers und von FD, des anwend­ba­ren Rechts oder der öf­fent­li­chen Ordnung im Al­l­ge­me­i­nen genutzt, hat FD oder der Ei­gentü­mer das Recht auf Zugang zum Mie­tob­jekt, und bringt der Mieter nicht sofort die An­ge­le­gen­heit in Ordnung, kann der Mieter ohne Vor­ankün­di­gung des Mie­tob­jekts verwiesen und der Vertrag gekündigt werden, ohne dass der Mieter das Recht auf Rück­er­stat­tung der Miete hat.

Ve­re­in­barun­gen zur Belegung des Mie­tob­jek­tes mit mehr Gästen als im Miet­ver­trag angegeben und über die Nutzung des Mie­tob­jekts für andere Zwecke als Urlaub sind vorab mit dem Ei­gentü­mer zu klären. Diese Klärung wird durch das FD Büro vor Ort über­nom­men.

§ 3. Reinigung / Ve­rantwortung

Der Mieter ist ver­trag­lich ver­p­fli­ch­tet, das Mie­tob­jekt während der Mietdauer sauber zu halten und am Ende
der Miet­pe­ri­o­de in auf­geräum­tem und ge­re­i­nig­tem Zustand zu übergeben. Ist die En­dre­i­ni­gung im Mietpreis in­be­grif­fen, muss das an­ge­mie­te­te Objekt auf­geräumt verlassen werden. Stellt FD fest, dass der Mieter keine oder nur teilweise eine En­dre­i­ni­gung dur­ch­geführt hat, wird FD diese auf Kosten des Mieters na­ch­träg­lich verlassen. Eine En­dre­i­ni­gung kann bei dem FD Büro vor Ort bestellt werden. Es ist dem Mieter – aus Rücksicht auf die Haftung, die gegenüber dem Ei­gentü­mer des Mie­tob­jek­tes besteht – nicht gestattet, die genannte Re­i­ni­gun­gs­pfli­cht auf Dritte zu über­tra­gen.

Der Mieter ist während der Miet­pe­ri­o­de für das Mie­tob­jekt und dessen gesamtes Inventar ve­rantwort­lich. Sollte es zu Schäden kommen, ist der Mieter ver­p­fli­ch­tet, FD umgehend davon zu un­ter­ri­ch­ten. Schäden, welche nicht bis zur Abreise mit­ge­teilt wurden, werden auf Kosten des Mieters behoben. Schäden, die während der Miet­pe­ri­o­de auftreten, werden sch­nellst­mög­lich behoben und sind vom Mieter vor Abreise zu ersetzen (siehe hierzu auch die Ver­si­cher­ungs­be­dingun­gen von Gjen­si­di­ge und Tryg). Seitens FD ist keine Ver­si­cher­ung ab­ge­s­chlos­sen, die dem Mieter oder dessen Habe während der Miet­pe­ri­o­de Ver­si­cher­ungs­schutz gewährt.

§ 4. Za­hlungs­be­dingun­gen

Mit Ver­trags­abs­chluss über­sen­det FD den Miet­ver­trag an den Mieter. Glei­chzei­tig wird eine umgehende Anzahlung in Höhe von 25 % des Miet­be­tra­ges fällig. Der Re­st­be­trag ist auf Grund der Za­hlungs­ver­p­fli­ch­tun­gen von FD gegenüber dem Ei­gentü­mer bis 70 Tage vor Miet­be­ginn zu en­tri­ch­ten. Bei Ver­trags­abs­chluss weniger als 70 Tage vor Miet­be­ginn ist der gesamte Miet­be­trag sofort bei Erhalt des Miet­ver­tra­ges zur Zahlung fällig. Sofern der volle Miet­be­trag nicht re­ch­tzei­tig ein­beza­hlt wird, ist FD be­re­ch­tigt, den Miet­ver­trag fristlos zu kündigen. Der Mieter verliert dabei den gezahlten Miet­be­trag und haftet weiterhin für die Zahlung des Re­st­be­trags der Miete.

Prei­ser­höhung infolge geän­der­ter Währungs­kur­se:
Kommt es nach Abschluss des Miet­ver­tra­ges zu Kursän­der­un­gen in der Währung, in welcher das Fe­ri­en­haus ab­ge­re­ch­net wird oder in welcher FD das Fe­ri­en­haus mit dem Ei­gentü­mer abrechnet, so kann die Miete im Ver­hält­nis um denselben Prozent­satz erhöht werden, um den sich die Währung zum Zeitpunkt des Ver­trags­abs­chlus­ses geändert hat. FD ist ver­p­fli­ch­tet, den Mieter umgehend über diese Änderung zu in­for­mi­e­ren. Auf Verlangen muss die Änderung des Währungs­kur­ses do­ku­men­ti­ert werden. Nur wenn die Mie­ter­höhung 10 % über­steigt, ist der Mieter be­re­ch­tigt, den Miet­ver­trag zu stor­ni­e­ren.

Bei Miet­ver­trä­gen, die über die In­ter­net­sei­te ge­s­chlos­sen werden, wird der Miet­ver­trag an die vom Mieter an­ge­ge­be­ne E-Mailadres­se gesendet. Mieter, die keine E-Mailadres­se haben, werden gebeten, sich direkt an das regionale FD Büro zu wenden, damit der Miet­ver­trag per Post versendet wird.

Wird der Miet­ver­trag über die In­ter­net­sei­te ab­ge­s­chlos­sen, ist es möglich, zwischen Bankü­berwei­s­ung und Zahlung per Za­hlungskar­te zu wählen. Wird mit Za­hlungskar­te gezahlt und ist der zu zahlende Miet­be­trag in mehr als eine Rate auf­ge­teilt, dann wird der Betrag der folgenden Raten au­to­ma­ti­sch zum genannten Za­hlungs­ter­min ein­gezo­gen.

Verliert die Za­hlungskar­te zwischen den genannten Za­hlungs­ter­mi­nen ihre Gül­tig­keit oder kann FD aus anderen Gründen den fälligen Betrag nicht abbuchen, erhält der Mieter eine In­for­ma­tion per E-Mail. Diese E-Mail enthält einen Link, auf den der Mieter ver­p­fli­ch­tet ist, zu klicken, um FD die neuen Kar­ten­da­ten mitzu­tei­len. Das Einsenden der Daten erfolgt über eine sichere Ver­bin­dung.

Bei Stor­ni­er­ung des Miet­ver­tra­ges seitens des Mieters werden evtl. Beträge gemäß § 7 auf die bei der Buchung genannte Za­hlungskar­te zurück­er­stat­tet.

Alle Preise verstehen sich exklusive der Kosten für Strom, Heizung, Wasser, Son­de­raus­stat­tung und derg­lei­chen, es sei denn in der Ob­jekt­be­schrei­bung ist etwas anderes angegeben. Diese Lei­stun­gen werden gesondert in Rechnung gestellt, und FD behält sich Prei­sän­der­un­gen vor, die auf Än­der­un­gen der Ver­brau­cher­prei­se zurück­zuführen sind.

§ 5. Kaution

FD ist be­re­ch­tigt, eine Kaution zu erheben, die zusammen mit der zweiten Rate des Miet­be­tra­ges fällig wird. Die Kaution, die als Si­cher­heit für die Pflichten des Mieters dient, wird späte­stens zwei Wochen nach Abreise zurück­geza­hlt, sofern eine zufri­e­den­stel­len­de Kontrolle des Mie­tob­jek­tes dur­ch­geführt wurde. Die Ver­brau­chsko­sten wie Strom, Öl usw. können mit der Kaution ver­re­ch­net werden. Sollte die ge­lei­ste­te Kaution nicht den Betrag decken, behält sich FD das Recht vor, die eventuell an­ge­ge­be­ne Za­hlungskar­te mit dem aus­ste­hen­den Betrag zu belasten.

§ 6. Re­k­la­ma­tio­nen

Sollten wider Erwarten Re­k­la­ma­tio­nen in Zu­s­am­men­hang mit dem Mie­tob­jekt auftreten, sind diese innerhalb von 48 Stunden nach Einzug in das Mie­tob­jekt bei FD schrift­lich zu melden. Re­k­la­ma­tio­nen in Zu­s­am­men­hang mit un­zu­rei­chen­der Reinigung sind dem FD Büro vor Ort un­verzüg­lich mitzu­tei­len. An­de­ren­falls übernimmt der Mieter die Haftung für evtl. Fehler und Schäden, vgl. § 3.

§ 7. Stor­ni­er­ung / Än­der­un­gen

Bei Stor­ni­er­ung des Miet­ver­tra­ges bis 70 Tage vor Miet­be­ginn
sind 25 % der Brut­to­mie­te zu bezahlen, jedoch min­de­stens EUR 70,-. Bei einer Stor­ni­er­ung bis zum An­rei­se­tag sind 80% und bei Ni­ch­ter­s­che­i­nen des Mieters sind 100 % des Miet­prei­ses fällig. Der Mieter ist be­re­ch­tigt den Nachweis zu führen, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht ein­ge­tre­ten ist. Der ab­ge­s­chlos­se­ne Miet­ver­trag fällt nicht unter die Be­stim­mun­gen des Wi­der­ruf­s­re­chts.

Die Änderung des Miet­ver­tra­ges ist nur innerhalb derselben Saison und bis späte­stens 70 Tage vor Miet­be­ginn möglich, und es wird eine Gebühr in Höhe von EUR 70,- berechnet. Danach ist eine Änderung des Miet­ver­tra­ges nicht mehr möglich. Die Be­stel­lung von zusätzli­chen Lei­stun­gen kann bis späte­stens drei Tage vor Anreise ent­ge­gen­genom­men werden.  Bei Stor­ni­er­ung oder Änderung des Miet­ver­trags können mögliche Gebühren nicht zurück­geza­hlt werden.

Rei­serück­tritts­ver­si­cher­ung bei Krankheit (Teil der Si­cher­heits­ga­ran­tie)
Bei der Buchung eines Mie­tob­jekts bei FD wird au­to­ma­ti­sch eine Rei­serück­tritts­ver­si­cher­ung ohne Selb­st­be­halt für den Krank­heits­fall ab­ge­s­chlos­sen. FD bietet diese Ver­si­cher­ung über folgende Ge­sells­chaft an: Tryg A/S. Even­tu­el­le Fragen zu der Ver­si­cher­ung können an FD gerichtet werden.
Die Ver­si­cher­ungs­be­dingun­gen befinden sich auf dieser Seite, der In­ter­net­sei­te von FD, und werden auf Wunsch gern zu­ge­s­chi­ckt.

§ 8. Prei­s­ga­ran­tie (Teil der Si­cher­heits­ga­ran­tie)

Wenn das gebuchte Mie­tob­jekt im gleichen Zeitraum und unter gleichen Be­dingun­gen, aber zu einem niedri­ge­ren Preis in der gleichen Währung z. B. über ein In­ter­net­por­tal gebucht werden kann, wird dem Mieter die Prei­s­dif­fe­renz zurück­er­stat­tet.

§ 9. Höhere Gewalt und un­gewöhn­li­che Ereig­nis­se

Wenn FD und/oder der Ei­gentü­mer an der Erfüllung des Miet­ver­tra­ges gehindert werden, kann FD den Miet­ver­trag ohne Vor­ankün­di­gung aufgrund höherer Gewalt und/oder außer­gewöhn­li­cher Umstände stor­ni­e­ren. Dazu zählen, aber nicht aus­schließlich, Streiks, Epidemien, Pandemien, Krieg, Natur- und Umwelt­ka­ta­strop­hen, Über­s­chwem­mung, andere außer­gewöhn­li­che Wet­ter­be­dingun­gen, Gren­zs­chließung oder andere Be­schrän­kun­gen, die das Antreten des Miet­ver­hält­nis­ses unmöglich machen. Unabhän­gig davon, ob dies bei Abschluss des Miet­ver­trags vor­her­se­h­bar ist oder nicht, sind FD und der Ei­gentü­mer be­re­ch­tigt, den Miet­ver­trag zu kündigen, da weder FD noch der Ei­gentü­mer haftbar gemacht werden können. FD ist in den genannten Fällen be­re­ch­tigt, die vom Mieter bereits gezahlten Miet­be­trä­ge zur Deckung aller ents­tan­de­nen Kosten, ein­s­chließlich der mit dem Abschluss und der Be­en­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses ver­bun­de­nen Verkaufs- und Bu­chungsko­sten, ein­zu­be­hal­ten.
 
§ 10. Bran­chen­ve­re­in der Fe­ri­en­haus­ver­mitt­ler

FD ist Mitglied im Bran­chen­ve­re­in der Fe­ri­en­haus­ver­mitt­ler (Fe­ri­e­hus­ud­le­jer­nes Bran­che­for­e­ning) und folgt selb­st­ver­ständ­lich den ethischen Regeln, die für die Ve­re­in­s­mit­g­lie­der gelten. Sollte es im Zu­s­am­men­hang mit dem Miet­ver­hält­nis zu Problemen kommen, die nicht zur Zufri­e­den­heit des Mieters gelöst werden können, hat dieser die Mög­li­chkeit, die An­ge­le­gen­heit dem Be­schwer­deaus­schuss des Vereins (Fe­ri­e­hus­ud­le­jer­nes Bran­che­for­e­nings Ankenævn) vorzu­le­gen. Genauere In­for­ma­tio­nen über den Be­schwer­deaus­schuss finden sich unter www.da­e­ni­s­cher-fe­ri­en­haus­ver­band.de. Al­ter­na­tiv kann eine Be­schwer­de über das Online-Be­schwer­depor­tal der EU-Kom­mis­sion ec.europa.eu/odr ein­ge­rei­cht werden.

§11. Kom­mu­ni­ka­tion und Marketing

Die Kon­tak­t­in­for­ma­tio­nen des Mieters sind ver­traulich und werden nicht an Dritte wei­ter­ge­ge­ben. FD ist be­re­ch­tigt, die an­ge­ge­be­nen Kon­tak­t­da­ten zu Mar­ke­tingzweck­en zu verwenden und dem Mieter neue Ser­vi­ce­mit­teil­un­gen und relevante Angebote via E-Mail oder SMS zuzu­sen­den.

Der Mieter hat jederzeit die Mög­li­chkeit, FD mitzu­tei­len, dass er keine In­for­ma­tio­nen von FD erhalten möchte. Das muss per Mail an info@fe­ri­e­part­ner.dk erfolgen.

§ 12. Ju­gend­grup­pen

Es gilt ein Min­destal­ter für Ju­gend­grup­pen von 25 Jahren für Gruppen ab drei Personen. Dieses gilt nicht für junge Leute, die mit den Eltern Urlaub machen, oder für zwei junge Menschen, die gemeinsam ein Haus mieten. Kon­trol­l­be­su­che sind möglich.

§ 13. Druck­fe­h­ler

Für evtl. Druck- oder Bild­fe­h­ler übernimmt FD keine Haftung.

§ 14. Ge­ri­chts­stand

Ge­ri­chts­stand ist der Ge­ri­chts­bezirk, in dem sich das Mie­tob­jekt befindet, oder das Gericht in Fre­de­riks­berg. Anwend­ba­res Rechts ist dänisches Recht.